Die Ritterstraße wird Fußgängerzone
Mitte Dezember wird die Ritterstraße zur Fußgängerzone. Damit soll der Parksuchverkehr in der östlichen Altstadt verringert und so die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Sofern sich die Fußgängerzone bewährt, wird sie nach einer Erprobungsphase dauerhaft eingerichtet.

Am Montag, dem 2. November, beginnen die Arbeiten zur Einrichtung einer Fußgängerzone in der Ritterstraße. Bis Mitte Dezember wird die Ritterstraße dann entsprechend markiert und beschildert, es werden Fundamente für die Sicherheitspoller gesetzt, die Verkehrsinsel zum Teil rückgebaut und Parkplätze ausgewiesen. Während der Bauarbeiten kann es zu kleineren Verkehrseinschränkungen kommen. Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung betragen etwa 275.000 Euro.
Sicherheit durch Schikane und Durchfahrtssperre
Im Bereich des Baumtores, an der Zufahrt zur öffentlichen Tiefgarage, werden aus Terrorschutzgründen insgesamt sechs herausnehmbare Sicherheitspoller so gesetzt, dass eine Schikane entsteht, die eine gerade Durchfahrt verhindert. Einfahrende Fahrzeuge müssen abbremsen, um passieren zu können. Vor dem Technischen Rathaus bilden dann weitere fünf Sicherheitspoller, von denen sich zwei versenken lassen, eine Durchfahrtssperre.
Behindertenparkplätze und Fahrradstellplätze
Die bestehenden Anwohner- und Schwerbehindertenparkplätze in der Ritterstraße entfallen. Stattdessen werden zwei Schwerbehindertenparkplätze im Einfahrtsbereich der Ritterstraße ausgewiesen und Fahrradstellplätze geschaffen.
Temporäre Nutzungen der Straßenfläche
Derzeit stehen keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Ritterstraße umfassend neuzugestalten. Um dennoch die Aufenthaltsqualität zu verbessern, werden unter anderem Sitzgelegenheiten geschaffen, die Flächen zur Außenbewirtung ausgewiesen, kleine Märkte, Vorführungen und Ausstellungen ermöglicht. Weitere Ideen zur temporären Nutzung der Ritterstraße können im Stadtplanungsamt bei Frau Ruth Clemens-Martin (Telefon 0711 3512-2597, E-Mail ruth.clemens-martin@esslingen.de eingereicht werden.
Einheitliche Lieferzeiten
Die Lieferzeiten werden innerhalb der Altstadt möglichst einheitlich gefasst. Anlieferungen in den Fußgängerzonen Ritterstraße, Küferstraße, Fischbrunnenstraße, Innere Brücke, Pliensaustraße, Unterer und Oberer Metzgerbach sind künftig von 6:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. Auch Privatpersonen können diese Zeiten für den Gütertransport nutzen. Menschen mit Gehbehinderung dürfen während der Lieferzeiten in die Fußgängerzonen fahren oder gebracht werden.
Außerhalb der Lieferzeiten ist das Befahren der Fußgängerzonen nur mit dem Fahrrad erlaubt. In zwingenden Fällen erteilt das Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen.
Abseits der Fußgängerzonen ist die Zu- und Ausfahrt der östlichen Altstadt für Anlieger und Lieferverkehr bis 7,5 t durchgängig über den Landolinsplatz, die Urbanstraße und den Ottilienplatz möglich.
Versenkbare Poller regeln die Durchfahrt
Die versenkbaren Poller vor dem Technischen Rathaus werden während der Lieferzeiten automatisch versenkt und ermöglichen so auch größeren Fahrzeugen die Ein- und Ausfahrt. Außerhalb der Lieferzeiten sind diese Poller dann oben und verhindern die Durchfahrt. Feuerwehr, Rettungskräfte, Polizei, Amtsgericht und LKWs der Württembergischen Landesbühne können die Poller jederzeit absenken.