Fahrradzone

Fahrradzone Oberesslingen

Im Dezember 2021 wird die erste Fahrradzone Esslingens eingerichtet. Radfahrende geben dann das Tempo vor.

Plan der Fahrradzone Oberesslingen
Plan der Fahrradzone Oberesslingen

Am 10. Dezember 2021 wurde In Oberesslingen eine Fahrradzone eingerichtet. Sie umfasst die gesamte Gartenstadt und die Breslauer Straße mit ihren Nebenstraßen. Die Fahrradzone macht das Radfahren sicherer und lädt Menschen dazu ein, öfter das Fahrrad zu benutzen.
Durch die Einrichtung der Fahrradzone soll die Verkehrsbelastung des Stadtgebiets deutlich gesenkt werden. Positive Effekte werden auch für die angrenzenden Straßenzüge erwartet. Insbesondere die Schulwege für die Schülerinnen und Schüler in Oberesslingen werden so deutlich sicherer und auch die Anwohnerinnen und Anwohner profitieren von weniger Lärm und Abgasen.
Die neue Regelung gilt vorerst versuchsweise für zwei Jahre. 2022 soll dann in Zell eine weitere, daran anschließende Fahrradzone ausgewiesen werden.

Flyer Fahrradzone Oberesslingen (1,9 MB)

Was ist eine Fahrradzone?

Eine Fahrradzone ist ein zusammenhängendes Netz von Fahrradstraßen. Sie ist an der Beschilderung zu erkennen. Andere Fahrzeuge müssen sich den Radfahrenden anpassen und dürfen diese nicht behindern. Ein gutes Miteinander
gelingt, wenn alle Rücksicht nehmen und einige Regeln beachten.

Welche Regeln gelten für Radfahrende?

  • Nebeneinanderfahren ist immer erlaubt
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
  • Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren
  • Es gilt rechts vor links, wenn nicht anders angeordnet.
  • An Zebrastreifen haben Zufußgehende Vorrang

Welche Regeln gelten für Kraftfahrzeuge?

  • Die Straße darf von Kraftfahrzeugen nur befahren werden, wenn dies durch zusätzliche Schilder wie „Pkw frei“ ausdrücklich erlaubt ist.
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
  • Fahrräder haben Vorrang! Kraftfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit an das Tempo der Radfahrenden anpassen.
  • Beim Überholen von Fahrrädern muss ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden
  • Elektrokleinstfahrzeuge, z.B. Tretroller, dürfen die Fahrradzone befahren.